Trennung von Amt und MandatVom Grundgedanken her soll die Trennung von Amt und Mandat verhindern, dass sich zu viel Macht auf eine Person konzentriert: Wenn dieselbe Person z.B. zugleich ein Parteiamt, ein Abgeordnetenmandat oder gar ein Regierungsamt inne hat.Solche Befürchtungen waren vor allem in der Gründungszeit der Partei vorherrschend. Seit 1980 hat sich unsere Position weiterentwickelt und es ist auch die Trennung von Amt und Mandat modifiziert worden.So entschied eine Urabstimmung unter allen grünen Mitgliedern im Jahr 2003, dass künftig ein Drittel der Mitglieder des Bundesvorstandes zugleich auch ein einfaches Abgeordnetenmandat haben darf.Ausgeschlossen bleibt jedoch auch in Zukunft, dass man gleichzeitig Mitglied im Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Fraktionsvorsitzende/r sein kann oder ein Regierungsamt bekleiden darf.Quelle: Bündnis 90/Die Grünen
Unser Programm ist beschlossen 26. Januar 2025 In genau vier Wochen ist die Bundestagswahl. Auf dem heutigen außerordentlichen Parteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir unser Wahlprogramm verabschiedet und deutlich gemacht: Wir investieren in unsere Zukunft, wir sorgen für ein bezahlbares Leben und sichern unseren Frieden und unsere Demokratie hier und in Europa. Wir geben Antworten auf die Probleme unserer Zeit.
Selbst die Freiburger Sick-Arena war dem Andrang nicht gewachsen, den Robert Habeck ausgelöst hat 25. Januar 202526. Januar 2025 Stundenlang Schlange stehen für eine Stunde Habeck hören: Der Grünen-Spitzenkandidat wurde am Freitag in der Sick-Arena von rund 3000 Zuschauenden bejubelt. Mehrere hundert Interessenten mussten abgewiesen werden.