Menschenwürdig leben in sogenannten Obdachlosenunterkünften 9. März 2018Einladung zur InformationsveranstaltungMenschenwürdig leben in sogenannten ObdachlosenunterkünftenmitKarl-Heinz Ruder, Rechtsanwalt und KommunalberaterDienstag, den 20. März 2018, 19.00 UhrHotel Stadthaus in Müllheim am MarktplatzWenn Menschen ihre Wohnung verlieren, z. B. weil sie die Miete nicht mehr bezahlen können, oder wenn eine Räumungsklage läuft und keine bezahlbare Ersatzwohnung gefunden wird, ist die jeweilige Gemeinde verpflichtet, die Menschen unterzubringen, um eine drohende Obdachlosigkeit abzuwehren. Die Unterbringung erfolgt in sogenannten Obdachlosenunterkünften.Auch Flüchtlinge, die aus der Gemeinschaftsunterkunft ausziehen müssen und aus eigener Kraft keine Mietwohnung finden, werden den Gemeinden zugewiesen. Auch in diesen Fällen erfolgt eine Unterbringung in die sogenannten Obdachlosenunterkünfte.Es gibt keine klare gesetzliche Regelung über den Standard von Obdachlosenunterkünften. Vorgegeben ist, dass die Unterbringung menschenwürdig sein muss. Was darunter verstanden wird und welcher Vorgaben von Gerichten gemacht wurden, darüber wird Herr Ruder sprechen und Fragen beantworten.Karl-Heinz RuderIst seit seiner Pensionierung im Jahre 2009 als freier Rechtsanwalt in Emmendingen tätig. Von 1979 bis 2009 hatte er die Stelle des Stadtrechtsdirektors bei der Großen Kreisstadt Emmendingen inne.Karl-Heinz Ruder ist Autor mehrerer Polizeirechtslehrbücher und mehrerer Beiträgen in unterschiedlichen Fachzeitschriften. Er ist Experte in allen Polizeirechtsfragen.