Mitgliedschaft

Inhalt

  1. Was sind Vorteile einer Parteimitgliedschaft bei Bündnis 90/Die Grüne?

  2. Wer kann Mitglied werden?

  3. Mitgliedsantrag

  4. Mitgliedsbeitrag

  5. Bearbeitungsdauer des Mitgliedsantrages

  6. Beginn der Mitgliedschaft

  7. Ende der Mitgliedschaft

  8. Quellenangaben

  9. Weiterführende Links

Was sind Vorteile einer Parteimitgliedschaft bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN?

Hinweis: Wir betrachten hier nur die formalen Aspekte einer Mitgliedschaft.

Da Parteien ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind, sind bestimmte Mitwirkungsrechte innerhalb einer Partei an eine Partei-Mitgliedschaft gebunden.

Hierzu führt § 1 des Parteiengesetzes unter anderem auf:

(3) Die Parteien legen ihre Ziele in politischen Programmen nieder.

(4) Die Parteien verwenden ihre Mittel ausschließlich für die ihnen nach dem Grundgesetz und diesem Gesetz obliegenden Aufgaben.

Das heißt: Ohne Partei-Mitgliedschaft kannst Du darüber nicht mitentscheiden. Zudem ist die Mitgliedschaft Voraussetzung, um in parteipolitische Ämter gewählt werden zu können.

Eine Mitarbeit ist bei Bündnis 90 / Die Grünen ohne Mitgliedschaft möglich. Die Mitbestimmungsmöglichkeiten sind jedoch durch das Parteiengesetz und gegebenenfalls der Partei-Satzungen der Gliederungen eingegrenzt.

WER KANN MITGLIED WERDEN?

§ 3 der baden-württembergischen Landes-Satzung führt hierzu Folgendes aus:

1. Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kann werden, wer die Grundsätze und Programme der Partei bejaht und keiner anderen Partei im Geltungsbereich des Grundgesetzes angehört. Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg ist, wer Mitglied eines der Kreisverbände der Landespartei ist.

Eine Mitgliedschaft ist bei uns nicht an ein Alter gebunden.

 

AUFNAHMEANTRAG / MITGLIEDSANTRAG

Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Mitgliedsantrag. Diesen kannst du online oder aber auch offline stellen.

Wenn du einen offline Mitgliedsantrag stellen willst, sendest du ihn vollständig ausgefüllt an folgende Adresse:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Breisgau-Hochschwarzwald
Rehlingstr. 16a
79100 Freiburg

oder per Mail an buero@gruene-breisgau-hochschwarzwald.de

Oder du gibst ihm bei deinem zuständigen (= Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort) Ortsverband ab.

MUSS ICH UNBEDINGT AN MEINEM WOHNORT MITGLIED WERDEN?

Nein, das ist nicht zwingend Voraussetzung. Du kannst dir deinen Kreisverband aussuchen, bei dem du Mitglied werden willst. In diesem Fall wird jedoch vor Aufnahme dein Kreisverband gefragt, ob er dagegen Einspruch erheben will. Ein Einspruch wäre jedoch sehr ungewöhnlich. Wir empfehlen dir dich in dem Ortsverband/Kreisverband zu engagieren, bei dem dein gewöhnlicher, privater Aufenthaltsort ist und auch dort Mitglied zu werden.

Organisatorisch ist es so, dass du Aufnahme zunächst als Mitglied an deinem Wohnort erfolgt, danach erfolgt dein begründeter Wechsel zum Wunsch OV bzw. KV.

MITGLIEDSBEITRAG

Der Mitgliedsbeitrag beträgt in der Regel 1% des Nettoeinkommens. Davon abweichende Beitragsregelungen werden vom zuständigen Kreisverband festgelegt. Nähere Informationen unter dem Wiki-Eintrag Mitgliedsbeitrag.

AUFNAHME VON MITGLIEDERN

Durch die Abgabe eines Mitlglied-Antrags bist du noch nicht automatisch bei den Grünen als Mitglied aufgenommen.

Die Aufnahme ist erfolgt, wenn der zuständige Vorstand – bzw. die Mitgliederversammlung – einer Aufnahme zustimmt.

Hierzu führt § 3 der Landes-Satzung Baden-Württemberg Folgendes aus:

  1. Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kann werden, wer die Grundsätze und Programme der Partei bejaht und keiner anderen Partei im Geltungsbereich des Grundgesetzes angehört. Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg ist, wer Mitglied eines der Kreisverbände der Landespartei ist.
  2. Jedes Mitglied hat das Recht, sich an der politischen Willensbildung der Partei zu beteiligen, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen und die angebotenen Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen.
  3. Die Mitgliedschaft besteht grundsätzlich in dem Gebietsverband des Wohnorts oder des gewöhnlichen Aufenthaltsorts. Bei mehreren Wohnsitzen besteht ein Wahlrecht des Mitglieds. Die Mitgliedschaft wird in Textform bei einer Parteigliederung beantragt. Sie wird mit dem Aufnahmebeschluss des Vorstands des für den Wohnsitz zuständigen Kreisverbands begründet. Wechselt das Mitglied den Wohnort oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort geht die Mitgliedschaft auf den neuen Gebietsverband über. Auf begründeten Antrag des Mitglieds oder des*r Bewerber*in kann eine Ausnahme vom Wohnorts- bzw. Aufenthaltsprinzip zugelassen werden. Darüber entscheidet der Vorstand des Kreisverbands, in dem die Aufnahme gewünscht ist.
  4. Gegen eine Zurückweisung eines Aufnahmeantrags oder eines Antrags auf Wechsel des Kreisverbands kann bei der zuständigen Mitgliederversammlung Einspruch eingelegt werden, die mit einfacher Mehrheit entscheidet.
  5. Mit der Aufnahme beginnt die Pflicht zur Bezahlung des fälligen Mitgliedsbeitrags.
  6. Bis zur Vollendung des 28. Lebensjahr ist jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Baden-Württemberg gleichzeitig Mitglied der GRÜNEN JUGEND Baden-Württemberg. Ein Widerspruch oder Widerruf ist möglich und muss gegenüber der für die Mitgliedschaft zuständigen Ebene in Textform erklärt werden.
  7. Die Kreisverbände sind verpflichtet, Änderungen in der Mitgliedschaft unverzüglich an den Landesverband zu melden.

BEARBEITUNGSDAUER DES MITGLIEDSANTRAGES

Die Bearbeitung deines Mitgliedsantrages kann wenige Tage in Anspruch nehmen, kann aber auch bis zu maximal 8 Wochen dauern. Die Bearbeitungsdauer hängt sehr stark davon ab, in welchem Zeitraum der zuständige Vorstand über deinen Aufnahmeantrag abstimmen kann. Dein zuständiger Vorstand kann dir bei Bedarf Auskunft über den Stand deines Mitgliedsantrages geben. Auf jeden Fall bekommst du eine schriftliche Rückmeldung zu deinem Mitgliedsantrag.

BEGINN DER MITGLIEDSCHAFT

Die Mitgliedschaft ist an die Zustimmung des Kreisvorstandes gekoppelt. Wenn er zugestimmt hat, bist du stimmberechtigt.

ENDE DER MITGLIEDSCHAFT

Hierzu findest du in § 4 der baden-württembergischen Landes-Satzung folgende Hinweise:

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod. Der Austritt kann jederzeit gegenüber dem Kreisverband, dem das Mitglied angehört, in Textform erklärt werden. Er ist sofort wirk- sam. Streichung der Mitgliedschaft kann durch den zuständigen Vorstand erfolgen, wenn das Mitglied mindestens vier Monate trotz zweifacher Mahnung mit Fristsetzung und Hinweis auf die mögliche Strei- chung keinen fälligen Beitrag bezahlt. Die Möglichkeit der Stundung bleibt hier unbenommen. Gegen die Streichung ist die Anrufung des Landesschiedsgerichts möglich. Das Landesschiedsgericht entschei- det abschließend. Der Ausschluss kann nur in schwerwiegenden Fällen nach § 15, Abs. 3 erfolgen.

 

QUELLENANGABEN

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Parteiengesetz

Bündnis 90/Die Grünen Bundesverband: Bundessatzung mit Beitrags und Kassenordnung– pdf (738 KB), Stand: 18.12.2020

Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Baden-Württemberg: Landessatzung

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