Ortsverband

Ein Ortsverband ist der formale Zusammenschluss von Grünen Mitgliedern auf Gemeinde- oder Stadtebene. Ein Ortsverband besteht aus mindestens sieben Mitgliedern.

In aller erster Linie dürfte es aber für dich die Möglichkeit sein, dass du dich mit gleichgesinnten verbinden, austauschen und auch mal spontan Face toFace auf ein Bier, einen Wein, Saft, Café, Tee treffen kannst.

Ein Ortsverband ist deine Homebase, mit der du neue Ideen und damit Schwung in deinen Ort bringst.

WAS IST DER VORTEIL EINES FORMALEN ZUSAMMENSCHLUSSES ZU EINEM ORTSVERBAND?

  • Ihr könnt offiziell als GRÜNE nach Außen agieren
  • Ihr seid in die Struktur der Partei eingebunden und habt somit auch zusätzliche Rechte als Gliederung
  • Ihr schafft damit demokratische Legitimation für eure Zusammenarbeit
  • Ihr schafft Strukturen, die euch bei eurer politischen Arbeit und beim Willensbildungsprozess unterstützen.
  • Die Außenwirkung eurer Arbeit wird sichtbarer.

WAS IST DIE AUFGABE EINES ORTSVERBANDES?

Sich am politischen Willensbildungsprozess in eurem Ort und innerhalb der grünen Partei zu beteiligen.

Wie ihr dies ausfüllen wollt, dafür sind eurer Fantasie keine Grenzen gesetzt. Wir unterstützen euch auf Wunsch beim Start und darüber hinaus.

Hier ein paar erste Anregungen:

  • Mitglieder untereinander vernetzen und Möglichkeiten des Austausches und der Kooperation schaffen;
  • Räume für politischen Diskurs mit der Öffentlichkeit eröffnen;
  • Öffentlichkeit für Themen in der Gemeinde schaffen;
  • Ansprechpartner*innen für Interessent*innen an GRÜNER Politik sein;
  • Anlaufstelle für wichtige Informationen von übergeordnete Gremien der grünen Partei sein;
  • Bundes-, Landes-, Kreistags-, Kommunal-Wahlkampf vor Ort gestalten.

WAS MACHT EINEN ORTSVERBAND SO WERTVOLL?

Überall wo GRÜNE Ortsverbände sich gründen

  • hat der Klimaschutz, der Zusammenhalt und die Bürgerbeteiligung eine starke Stimme;
  • haben Bürgerinitiativen und marginalisierte Gruppen starke politische Partner*innen;
  • werden Die GRÜNEN für Bürger*innen in Ihrem im Alltag sichtbar(er);
  • schneiden GRÜNE bei Wahlen besser ab;
  • wird die GRÜNE Welle in Südbaden weitergetragen.

Ortsverbände sind das Fundament für eine nachhaltige Entwicklung von den GRÜNEN Breisgau-Hochschwarzwald, Die GRÜNEN Baden-Würtemberg und der Bundespartei.

Sie schaffen Strukturen, die eine verlässliche Arbeit nah an den Menschen ermöglichen. Sie bauen Beziehungen auf, die weit über ein kurzfristiges Medienecho hinausgehen. Sie schaffen Neugierde, Nahbarkeit und Offenheit für GRÜNE Problemlösungen. Sie bauen für Interessent*innen Brücken, um den Zugang zu den GRÜNEN zu erleichtern.

WIE IST EIN ORTSVERBAND AUFGEBAUT?

Ein Ortsverband hat einen Vorstand, die Gemeinschaft der Mitglieder und Unterstützer*innen. Ein Ortsverband kann sich darüber hinaus noch in Arbeitsgemeinschaften organisieren. Dies empfiehlt sich aber erst ab einer bestimmten Ortsverbandsgröße. Bei kleineren Ortsverbänden ist die Initiierung von Arbeitsgruppen zu bestimmten Projekten/Themen erfolgsversprechender.

ORTSVORSTAND

Der Ortsvorstand besteht mindestens aus drei Mitgliedern. Das steht in unserer Satzung in §5 3.

KASSE

Ortsverbände im Kreisverband Breisgau-Hochschwarzwald führe in der Regel keine eigene Kasse. Das ist in §5 5. unserer Satzung geregelt. Ortsverbände können im Rahmen ihres Budgets und nach vorheriger Absprache mit dem Kreisvorstand, Geld für die Arbeit im Ortsverband ausgeben.

Wenn ein Ortsverband trotzdem eine eigene Kasse möchte, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • darlegen, dass eine geeignete Person aus dem Ortsvorstand das Amt des*der Schatzmeister*in ausführen wird (gilt sowohl bei Gründung der Kasse, als auch bei einer Neuwahl des Ortsvorstandes);
  • Mehrheit für Einführung der Kasse in deinem Ortsverband auf einem Mitgliederversammlung des Kreisverbandes;
  • Wahl von zwei Rechnungsprüfer*innen des Ortsverbandes für eine Dauer von 2 Jahren

SATZUNG

Eigene Satzungen sind für Ortsverbände im Kreisverband Breisgau-Hochschwarzwald nicht vorgesehen. Bestehende Satzungen der Ortsverbände dürfen der Satzung des Kreisverband Breisgau-Hochschwarzwald und den Satzungen der übergeordneten Gebietsverbände nicht widersprechen.

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