Fahrplan einer Stilllegung? Gebanntes Starren auf den 11. Oktober


Monika Le Floch-Wierzoch, Pressereferentin der Bad Krozingen Grünen befragte kürzlich Denis Baupin, Vizepräsident der französischen Nationalversammlung und Vertreter der französischen Grünen im Parlament zum Thema AKW Fessenheim

Monika Le Floch-Wierzoch:
Herr Baupin,
wegen der geografischen Nähe zum AKW Fessenheim sind die Menschen im Dreiländereck besonders interessiert zu Fragen der Sicherheit des nun 38 Jahre alten Atomkraftwerks, w elches eigentlich für eine 30 jährige Laufzeit angelegt war. Die veralteten Reaktorteile
nun zunehmend Probleme zu bereiten, denn in letzter Zeit häufen sich die Informationen über Pannen und Notabschaltungen. Einzig für das Jahr 2014 gibt der damalige Direktor des AKWs 29 Zwischenfälle zu, das bedeutet alle 14 Tage einer und die Dunkelziffer, munkelt man, ist weitaus höher.

Was können Sie uns darüber berichten ?
Denis Baupin:
Das AKW Fessenheim ist tatsächlich veraltet, um nicht zu sagen klapprig. Es sprengt regelmäßig sämtliche Chroniken mit Zwischenfällen, die sich dort ereignen. EDF antwortet jedes Mal
lakonisch: Das hätte keine Auswirkungen auf die Bevölkerung gehabt. Die Geschichte der großen industriellen und atomaren Katastrophen zeigt jedoch zahlreiche kleine Zwischenfälle, die isoliert betrachtet zwar unbedeutend erscheinen, durch ihre zeitliche Anhäufung jedoch zu einer Katastrophe geführt haben. Der Standort von Fessenheim, nicht nur auf erdbebenmöglichem Gebiet, sondern
auch auf dem des wichtigsten Wasserreservoirs Europas, stellt schon allein genug Gefahr dar. Darüber
hinaus ist das AKWFessenheim – im Gegensatz zu dem was die Verteidiger
dieser Installation behaupten – absolut nicht auf dem Stand der Post-Fukushima errichteten internationalen Sicherheitsnormen. Dazu bräuchte es noch einmal Investitionssummen von mehreren hundertmillionen Euro! Das ist aber nicht das einzige, was uns Sorgen bereitet. Die ASN
(atomare Aufsichtsbehörde) hat kürzlich in einer Veröffentlichung berichtet, von der EDF angelogen worden zu sein und zwar bei einemZwischenfall vor ein paar Monaten, der zu einer
Überschwemmung im Reaktorgebäude geführt hatte. Das AKWin Fessenheim
ist also alles andere als sicher.

M.Le Floch-Wierzoch:
Was war die Reaktion der Verantwortlichen darauf?
Denis Baupin:
Die ASN, sowie auch die Umweltverbände haben Klage eingereicht.

M.Le Floch-Wierzoch:
François Hollande hat versprochen das AKW vor Ablauf seines Regierungsmandates
bis 2017 zu schließen. Es gab aber gerade auch in letzter Zeit
widersprüchliche Informationen darüber.- Die Umweltministerin Ségolène Royal hat selbst dazu beigetragen. Glauben Sie, dassHerr Hollande das Versprechen nun einhalten wird und erlauben es ihm die verwaltungsmäßig einzuhaltenden Fristen überhaupt noch ?

Denis Baupin:
Bei dieser Thematik gilt es weder zu gutgläubig noch zu misstrauisch zu sein, sondern ein wachsames Auge darauf zu halten! Es gibt keine rechtlichen Gründe, die diese Schließung verhindern würden. Und die Entscheidung dazu kann noch 2015 gefällt werden. Das Gesetz zur Energiewende,
welches kürzlich verabschiedet worden ist, würde das ermöglichen. Aber abgesehen von den
Aspekten der rechtlichen Schritten oder der Sicherheit wird auch der politische
Aspekt eine Rolle spielen. Wenn François Hollande, was wahrscheinlich ist, wieder Kandidat bei
der Präsidentenwahl 2017 wird, kann er den Grünenwählern, deren Stimmen
er braucht, nicht einfach eine
lange Nase drehen und April,April rufen. Schließlich war sein emblematischstes ökologisches Versprechen die Schließung des AKWs Fessenheim. Ohne die verliert er bei den Grünenwählern (und nicht nur bei ihnen) völlig seine Glaubwürdigkeit als Kandidat. Es gibt da so einige, die erklärt haben, es wäre auch möglich ein anderes AKW vom Netz zu nehmen, denn wenn es um Belange des
Netzes oder der Arbeitsplätze geht, wäre das die einfachere Lösung. Das
hieße aber auch aus Gründen von Verlusten oder Profiten die Tatsche der Gefährlichkeit des
AKWs Fessenheim und das gegebene Versprechen vom Tisch zu fegen. Deswegen hat François Hollande vor ein paar Wochen noch einmal klar gestellt, dass es Fessenheimist, welches
geschlossen werde. – Und was die anderen AKWs in Frankreich angeht, kommen die dann auch bald an die Reihe!

M.Le Floch-Wierzoch:
Bisher war die Schließung des AKWs von Fessenheim an die Öffnung des neuen Reaktors EPR in Flamanville gekoppelt. Jetzt weis man aber, dass der Reaktor des neuen Typs nicht mehr in der vorgesehenen Zeitspanne fertig gestellt wird, wenn er denn überhaupt je ans Netz gehen kann.
Wie wird Herr Hollande in dem Fall vorgehen um sein Wahlversprechen zu halten.

Denis Baupin:
Eswar ja nicht François Hollande, der die Schließung von Fessenheim an die Öffnung des EPR gekoppelt hatte. Sein persönliches Engagement war einzig und allein die Abschaltung des
AKWs in Fessenheim. Das muss man noch einmal unterstreichen. Übrigens, was die Vorgehensweise angeht, gerade um Schadensersatzansprüche seitens der EDF zu verhindern, hat die Regierung im Gesetz zur Energiewende die Menge des erzeugten Atomstroms gedeckelt, was ziemlich
einfallsreich war. Da vorgesehen ist, den neuen Reaktor zu öffnen, muss EDF im Gegenzug selbst die
äquivalente Menge Atomstrom vom Netz nehmen und andere Reaktoren abschalten, in diesem Fall Fessenheim (zwei Reaktoren). Nun trifft es sich aber, dass es mit dem EPR immer mehr Schwierigkeiten gibt und der bauliche Rückstand sich in Jahren zählt. Wir möchten natürlich nicht,
dass sich dadurch den Gegnern der Schließung die Möglichkeit eines rechtlichen Freiraums bietet. Darum hatte ich einen Abänderungsantrag für das Gesetz zur Energiewende gestellt, der zufolge die Eröffnung des EPR nicht an das Erreichen der Deckelungsgrenze gekoppelt ist, sondern an das Fristende der Laufzeit für die Baubewilligung des EPR. Diese Änderung floss nun in das Gesetzmit
ein undwurde am23.Juli 2015 endgültig verabschiedet. Das bedeutet, der EPR kann zwar potentiell ans Netz gehen, EDF muss aber vor Ablauf der Baubewilligung das Schliessungsverfahren für Fessenheim beginnen, ohne zu wissen, wann der EPR in Flamanville ans Netz gehen wird. Fassen
wir zusammen: – Im April 2017 erreichen wir die 10 Jahresfrist der Baubewilligung des EPR,wird diese überschritten, verfällt sie. – 18 Monate vorher (am 11. Oktober 2015) muss EDF spätestens den Betriebsaufnahmeantrag für den EPR stellen damit der (eines Tages) ans Netz gehen darf.
– Gleichzeitig muss EDF die gleiche Menge Atomstrom vom Netz nehmen was bedeutet, die Stilllegung
anderer Reaktoreneinzuleiten,d.h. des AKWs Fessenheim.

Das Interview wurde in französicher Sprache geführt.

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