Offenlage Regionalplan – Einwendung gegen die Aufnahme der B3 Ortsumfahrung Schallstadt

Betrifft: Einwendung gegen die Aufnahme der B3 OU Schallstadt in Vorhabenliste regionalbedeutsamer Straßenbaumaßnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der B3 OU Schallstadt handelt es sich um keine regionalbedeutsame Maßnahme, die vorrangig realisiert werden müsste. Wir beantragen, sie aus der Liste zu streichen.

Begründung anhand der vom RSVO selbst erstellten Vorgaben:

1. die Maßnahme soll bereits im Regionalplan 1995 enthalten sein: er sieht keinen Neubau einer OU Schallstadt vor, vielmehr wird die Fortführung der B3 zwischen Freiburg und Bad Krozingen durchs Schneckental favorisiert.

2. die Maßnahme soll im aktuellen BVWP enthalten sein: OU ist nicht im BVWP enthalten, da der Bund die B3 als autobahnparallele Bundesstraße abstufen möchte und keine OU mehr vorsieht.

3. Ausbau vor Neubau : die L125 ist ausgebaut, über die K4981 besteht Anschluss an die B3 OU Bad Krozingen, ein optimierter Anbindungsknoten ist zur Zeit in Planung. Die im Regionalplan von 1995 vorgeschlagene Schneckentaltrasse gibt es inzwischen und könnte – im Bedarfsfall – auch noch ausgebaut werden

4. das vorhandene Straßennetz soll genutzt werden: zwischen Freiburg und Bad Krozingen verlaufen vier parallele Verkehrstrassen: die A5 für den Fernverkehr, die B3, die L125 und die L122 für den lokalen und überregionalen Verkehr

5. Verkehrslenkende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung sollen zum Einsatz kommen, vor Erweiterung der Infrastruktur: ein alternatives Verkehrskonzept für die Ortsdurchfahrten von Schallstadt und Norsingen ist z.Zt. in Planung

6. Es soll die Einbindung der Region in die europäischen Verkehrsnetze verbessert werden: dafür gibt es die A5

7. Es sollen Erreichbarkeitsdefizite zwischen den Teilräumen minimiert werden: solche liegen nicht vor

8. Wichtige Schwarzwaldquerungen sollen ausgebaut und grenzüberscheitende Verbindungen nach Fankreich sollen intensiviert werden: dazu kann eine B3 OU Schallstadt nicht dienen

9. Die Maßnahme soll eine überörtliche Bedeutsamkeit haben: die ist nicht erkennbar (s.o.) im Gegenteil, denn das Verkehrsaufkommen am Batzenberg würde sich mit jedem weiteren attraktiven Ausbau des Straßennetzes erhöhen u.a. auch durch den Maut-Ausweichverkehr.

Die Konsequenzen für Norsingen wären unverantwortlich und werden bei der Forderung nach einer B3 OU Schallstadt ganz ausgeblendet.

Fazit: Keine der Vorgaben ist erfüllt, die die Aufnahme der B3 OU Schallstadt in die Liste der vorrangig zu realisierenden Straßenbaumaßnahmen rechtfertigen würde.

Inhalte, die die eigenen Grundsätze des RVSO ignorieren und konterkarieren würden, dürfen keinen Zugang in den Regionalplan finden. Das gilt für die B3 OU Schallstadt, da alle Kriterien dagegen sprechen, sie in die Liste aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Müller-Sandner

Verkehrspolitische Sprecherin der Kreistagsfraktion

B90/Die Grünen im LK-Breisgau-Hochschwarzwald

Schallstadt, den 7.12.13

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