Aufgrund der misslichen Finanzlage des Landkreises muss Geld eingespart werden, was die Grüne Fraktion in vielen Fällen auch mitträgt, da nur ein solider Haushalt die Zahlungsfähigkeit in der Zukunft garantiert. Allerdings sieht die Fraktion manche Einsparungen als falsch und sogar widersinnig an, da dadurch den Schwächsten in unserer Gesellschaft Hilfe versagt wird und unabsehbare Folgekosten in der Zukunft entstehen. Jüngstes und trauriges Beispiel hierfür war die Kreistagssitzung am 20.07.26, bei der gravierende Einbußen für die ambulante Suchthilfe beschlossen wurden.
Wir beantragten, die freien Träger der ambulanten Suchthilfe und die Beratungsstelle MAKS/Anker, die Kinder psychisch kranker Eltern unterstützt, auskömmlich zu finanzieren.
Beide Anträge wurde mit den Stimmen von CDU, Freien Wählern, AfD und FDP abgelehnt.
Antrag Bündnis 90/Die Grünen zu Top 7.5 Beschlussvorschlag 1 der Tagesordnung des Kreistags 20.07.26:
Den vier Trägern der ambulanten Suchthilfe für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
(dies sind aktuell: Fachverband für Prävention und Rehabilitation gGmbH der Erzdiözese Freiburg e. V. (AGJ), Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention und Rehabilitation gGmbH (bwlv), Evangelische Stadtmission e.V. und FrauenZimmer e.V.) sind in den Jahren 2027– 2029, ausgehend vom Verhandlungsergebnis 2029 in Höhe von 1.220.882 EUR x 90 %,
folgende Zuschüsse zu gewähren:
im Jahr 2027 in Höhe von 1.098.794 EUR,
im Jahr 2028 in Höhe von 1.098.794 EUR,
im Jahr 2029 in Höhe von 1.098.794 EUR.
Antrag Bündnis 90/Die Grünen zu TOP 7.5 Beschlussvorschlag 3:
Die Verwaltung bezuschusst MAKS/Anker wie mit dem Träger AGJ verhandelt:
2027: 44.086€
2028: 45.188 €
2029: 46.318 €
Begründung für MAKS/Anker:
Einsparungen werden zu weniger Prävention und dringend benötigten frühen Interventionen in Form von Unterstützung der Kinder und Elternarbeit führen.
Damit steigt die Wahrscheinlichkeit stark an, dass Kinder psychisch kranker oder suchtkranker Eltern vielfältige psychosoziale Probleme entwickeln, ebenfalls psychisch erkranken bzw. selbst eine Sucht entwickeln und damit ein Vielfaches der Kosten für ihre Betreuung, medizinische Versorgung etc. anfallen als für die Unterstützung der sozialtherapeutischen und präventiven Arbeit von MAKS/Anker.
Stellungnahme zur ambulanten Suchthilfe im Landkreis
Suchtprobleme gibt es in allen Bereichen und in vielen Formen: in Familien, Betrieben, Schulen, auf Ämtern, im Freundeskreis…….
Die Suchtberatungsstellen unseres Landkreises in Müllheim, Breisach, Titisee-Neustadt, Bad Krozingen und Freiburg leisten das Notwendigste: Sie beraten und behandeln Betroffene und die immer mitbetroffenen Angehörigen und verhindern so oft Folgeerkrankungen und Folgekosten. Außerdem führen sie Prävention an Schulen durch. Durch ihre Arbeit ersparen die Suchtberatungsstellen dem Landkreis viele Kosten, die sonst für die medizinische und sozialtherapeutische Behandlung von Suchtkranken und deren Angehörigen, für Transferleistungen (da Suchtkranke häufig nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können) und Unterbringungskosten nötig wären.
Leider mangelt es bereits jetzt an Personal für diese Leistungen, die Suchthilfe im Landkreis ist chronisch personell unterbesetzt und es fehlt schon jetzt an Angeboten: 11,85 Fachkraftstellen für Beratung, Vermittlung, Behandlung, Gruppenangebote und Prävention gibt es im Landkreis – für die Versorgung von ca. 273.000 Einwohnern. Der Bedarf läge bei 27,3 Fachkraftstellen laut DHS (die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen empfiehlt für 10.000 Bürgerinnen und Bürger 1 Fachkraftstellen).
Die Verwaltung hat mit den 4 Trägern der ambulanten Suchthilfe über die Zuschüsse verhandelt. Das Ergebnis ist eine Erhöhung der Zuschüsse um Tarifkostensteigerungen (gedeckelt auf 2,5%) und Sachkostensteigerungen sowie das Abschmelzen der Defizite der Träger bis Ende 2029. Die Erhöhungen betreffen also nur das Notwendigste.
Sollten nun statt dieser moderaten Erhöhungen ein Einfrieren der Zuschüsse auf die Beträge von 2026 beschlossen werden, bedeutet das de facto eine Kürzung, da Tarife und Sachkosten nun mal steigen. Die Folge eines Einfrierens oder gar Kürzens, was als Forderung hier auch im Raum steht: 4 Fachkraftstellen und 3 Standorte der Suchtberatung wären bedroht: Breisach, Müllheim und Titisee-Neustadt. Beratungsstellen im ländlichen Raum müssten ihr Angebot einstellen oder stark zurückfahren.
Damit würden noch mehr suchtkranke Menschen durch unser soziales Netz fallen: Sehr geehrte Herren Bürgermeister, können Sie sich vorstellen, welche Kosten dadurch auf Ihre Gemeinden zukommen könnten?
Habe Ihre Polizeidienststellen vor Ort die Kapazität, sich um Drogenabhängige zu kümmern? Wenn schwerkranke Menschen nicht behandelt und psychosozial unterstützt werden oder viel zu spät, entstehen Folgekosten für die Gemeinschaft, die um ein Vielfaches höher sind als die mit den Trägern verhandelten Zuschüsse und viel höher als das, was die Verwaltung als Vorschlag vorgelegt hat, was ja bereits unter den verhandelten Zuschüssen liegt.
Der Landkreis muss seinen Haushalt konsolidieren und Einsparungen vornehmen. Jedoch sollte das nur da geschehen, wo es sich auch um reelle Einsparmöglichkeiten handelt.
Einsparungen heute, die in 1, 2 oder mehreren Jahren zu eskalierenden Folgekosten führen, sind Selbstbetrug, unwirtschaftlich und werden unseren Haushalt zukünftig noch weiter destabilisieren, so wie die Menschen destabilisiert werden, die bei schwerer Erkrankung keine ausreichende Hilfe erhalten.
Daher bitten wir um Zustimmung zum Vorschlag der Verwaltung aus dem Sozial- und Krankenhausausschuss am 7.7.:
für die Jahre 2027-2029 Zuschüsse in Höhe von 1.098.794 EUR pro Jahr

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