AntragEin Wesenskern politischer Arbeit ist der Antrag.WAS IST EIN ANTRAG?Ein Antrag ist ein schriftlich formuliertes Anliegen bzw. Begehren. Oftmals wird ein Antrag auch als Vorlage bzw. Entschlussvorlage bezeichnet.WELCHE FUNKTION HAT EIN ANTRAG?Anträge steuern die Ausrichtung und das Handeln einer Partei, einer Ebene, einer Gliederung, eines Gremiums.Wird ein Antrag beschlossen, spiegelt er die Position der Partei bzw. die Position von Partei-Ebenen, Gliederungen oder Gremien zu einem Sachverhalt wider.Beschlüsse stellen im Grundsatz verbindliche Vorgaben für die jeweilige Ebene, den Gremien und Gliederungen dar.Beschlüsse können nur offizielle Gliederungen und Gremien einer Partei schließen.WER KANN ANTRÄGE STELLEN?Jede politische Ebene, jedes Gremium kann Beschlüsse für ihren Geltungsbereich herbeiführen.Je nach Ebene gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, um antragsberechtigt zu sein. Auf Bundes- und Landesebene zum Beispiel eine gewisse Anzahl an Antragsunterstützer*innen.Ein Blick in die Satzung der jeweiligen Ebene verrät dir, wer antragsberechtigt ist.BEISPIELHAFTER FORMALER AUFBAU EINES PARTEIANTRAGESEin Antrag ist in der Regel wie folgt aufgebaut:Titel des AntragsAntragsteller*ingegebenenfalls Gremium, die den Antrag vorabBeschlussdatum des GremiumsAntrag Eröffnungsformel: „Ich/wir beantragen, die xy-Versammlung möge beschließen:“Antrags-ForderungBegründung des Antrageswarum ist der Antrag notwendig?warum soll der Antrag unbedingt jetzt umgesetzt werden?was sind wichtige Fakten, die die Forderung untermauern?welche Hintergrundinformationen sind notwendig, um den Antrag positiv bescheiden zu können?was wären die Folgen, wenn der Antrag nicht umgesetzt werden würde?was sind Impacts des Antrags, zum Beispiel Initialkosten, Betriebskosten, etc..Antragsunterstützer*innenAm linken Rand des Antrages sind die Zeilen der konkreten Antragsforderung durchnummeriert, sodass man sich bei Änderungsanträgen explizit auf bestimmte Textpassagen des Antrages beziehen kann.ANTRAGSFRISTENUm Anträge ordnungsgemäß einzubringen, gibt es Antragsfristen. Welche Fristen für das jeweilige Gremium gelten, ist der entsprechenden Satzung oder Geschäftsordnung zu entnehmen.WELCHEM ZWECK DIENEN ANTRAGSFRISTEN?Antragsfristen dienen dazu, den Mitgliedern des mit dem Antrag zu befassenden Gremiums genügend Zeit einzuräumen, einen Antrag sachgerecht prüfen zu können.WANN MUSS EIN ANTRAG BEHANDELT WERDEN?Wird ein Antrag eingereicht muss er entsprechend den Einreichungsfristen behandelt werden. Wird ein Antrag rechtzeitig eingereicht, muss er vom Entscheidungsgremium auf der nächsten Sitzung bzw. Versammlung behandelt werden.Eine Nichtbehandlung kommt nur in Frage, wenn der Antrag von der*dem Antragsteller*in zurückgezogen wird oder aber, wenn das Entscheidungsgremium eine Vertagung der Behandlung beschließt.KONKURRIERENDE ANTRÄGEGibt es zu einem Sachverhalt mehrere Anträge, so muss sich die Versammlung zuerst mit dem weitgehenderen Antrag befassen. Über die Reihung der Anträge ist vom Versammlungsleiter Satzungskonformität und Konsens mit der Versammlung herzustellen.ANNAHME EINE ANTRAGESEin Antrag ist angenommen = beschlossen, wenn die einfache Mehrheit der stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer*innen dem Antrag zugestimmt hat.Beispiel für eine einfache Mehrheit: Bei 10 stimmberechtigten Teilnehmer*innen ist einen Vorlage angenommen, wenn die Hälfte der Stimmberechtigten + 1 Person der Vorlage zustimmt. Also in diesem konkreten Fall: 10 : 2 = 5 + 1 = 6.Die Abstimmung über den Antrag erfolgt in der Regel offen, also per Akklamation.Auf Antrag kann auch geheim = schriftlich abgestimmt werden. Hierzu ist ebenfalls die einfache Mehrheit der stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer*innen notwendig.WIDERSPRECHENDE BESCHLUSSLAGENGrundsätzlich sind die Ebenen und Gremien bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN autonom. Sich widersprechende Beschlusslagen kann jedoch auf Dauer eine Partei nicht aushalten. Sie bedürfen deshalb einer Klärung.Eine Klärung kann herbeigeführt werden, indem zum Beispiel eine Ebene die Beschlusslage zu einem Sachverhalt anpasst.
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