Ein Lehrstück kommunalpolitischer Peinlichkeiten

Stellungnahme unserer Grünen Kreistagsfraktion zur unsäglichen Diskussion über geschlechtergerechte Formulierungen im Kreistag.

Unser Antrag, in der Hauptsatzung des Kreistages bei den Funktionsbezeichnungen usw. die weibliche und männliche Form zu benutzen, was eine Selbstverständlichkeit sein sollte, hatte in der Kreistagssitzung am Montag 16.07.2018 zu einer unsäglichen und unglaublichen Debatte geführt. Es war ein Lehrstück kommunalpolitischer Peinlichkeiten. Die männliche Dominanz in den Parlamenten wird mit harten Bandagen verteidigt. Die Emanzipation bei den Herren Kreisräten steckt offenbar noch in den Kinderschuhen. Wir fühlten uns in die 70er-Jahre zurückversetzt.

Vorgebracht wurden Argumente wie:

  • Bei der männlichen Bezeichnung sei Frau immer inbegriffen. Nur mit der männlichen Form sei die Gleichstellung gewährleistet, kam von der FDP.
  • Geschlechtergerechte Sprache sei ein alter Zopf, der für die jüngere Generation keine Rolle spiele. Unsere Forderung sei naiv, lächerlich, peinlich.
  • Diese Debatte sei eine, die man vor 20 Jahren geführt habe, die „jungen Frauen“ hätten damit kein Problem, es sei kein wichtiges Thema, es gehe eher darum, gleiche Löhne zu fordern (kam von der CDU),
  • Der Antrag sei ein Ärgernis und vollkommen unnötig. Man würde einen Bürokratiewust erzeugen usw. (kam von der SPD)

Die Landrätin berichtete, dass es in der Zeit ihres Amtsantritts die Diskussion gegeben habe, „Frau Landrätin“ sei doppelt gemoppelt, weil zweimal die weibliche Form. Es müsse auch Frau Bürgermeister oder Frau Landrat heißen, weil es eine Funktionsbezeichnung sei, die sei halt männlich.


Auszug aus der Hauptsatzung (Beschlussvorschlag Kreistag 16.07.2018)

Präambel

Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald achtet das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichheit vor dem Gesetz wie auch die Gleichstellung von Frau und Mann umfassend. Soweit in dieser Satzung Funktionsbezeichnungen in männlicher Form verwendet werden, so erfolgt dies lediglich aus Gründen der sprachlichen und rechtlichen Klarheit. Die Funktionsbezeichnungen gelten für Frauen und Männer gleichermaßen.

  • 1 Organe des Landkreises
    Organe des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sind der Kreistag und der Landrat.
  • 2 Zusammensetzung des Kreistags
    Der Kreistag besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und den Kreisräten.

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