Tagesordnung

Jede Mitgliederversammlung benötigt eine Tagesordnung (TO).

Bestandteile der Tagesordnung

  • Veranstaltungszeit
  • Veranstaltungsort
  • Zu behandelnde Tagesordnungspunkte (TOPs)

Zweck einer Tagesordnung

  • Sie ermöglicht Mitglieder und die interessierte Öffentlichkeit zu entscheiden, ob sie an der Versammlung teilnehmen wollen;
  • Sie gibt der Versammlung eine Struktur und ermöglicht ein effizientes Arbeiten;
  • Sie stellt Transparenz über die zu behandelnden Angelegenheiten her;
  • Sie ermöglicht, sich auf die anberaumten Themen vorzubereiten, Vorüberlegungen anzustellen;
  • Sie fördert den innerparteilichen Diskurs, durch den innerparteilichen Austausch im Vorfeld der Versammlung;

Ladungsfrist

Um den Mitgliedern eine Teilnahme zur Versammlung zu ermöglichen ist eine Ladungsfrist einzuhalten.

Die Ladungsfrist ist in der jeweiligen Satzung des geregelt. Es kann somit unterschiedliche Ladungsfristen je Gremium geben.

Die Ladungsfristen zur Aufstellung von Kandidaten und Listen für

  • Europa-,
  • Bundestags-,
  • Landtags-,
  • Landrats-,
  • Kreistags-,
  • (Ober-)Bürgermeister-,
  • Stadtrats- bzw. Gemeinderatswahlen

können gegebenenfalls von den in der Satzung getroffenen Regelungen abweichen. Es ist die in der Gesetzgebung geregelten Ladungsfrist zu berücksichtigen.

Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung ist von der Mitgliederversammlung zu Beginn der Veranstaltung vorzustellen und eine Übereinkunft über deren Inhalt ist herzustellen. Deshalb handelt es sich bei der vorab verschickten Tagesordnung Strenggenommen nur um einen Vorschlag.

Es können auf der Versammlung auf Wunsch der Mitglieder Änderungen an der Tagesordnung vorgenommen werden. Die finale Tagesordnung ist vor Begin der Sitzung von der Versammlung zu verabschieden.