ParteiamtEin Parteiamt hat man inne, wenn eine Person bei einer Mitglieder- oder Delegiertenversammlung in eine Parteifunktion gewählt wird. Klassisches Bespiel für eine Parteifunktion ist, ein gewähltes Mitglied des Vorstandes zu sein.Man bezeichnet Personen, die ein Parteiamt bekleiden auch als Partei-Funktionäre. Sprich, sie üben eine Funktion für eine Partei aus. Die Bezeichnung Funktionär trifft unabhängig davon, ob eine Person unentgeltlich oder entgeltlich dieses Parteiamt bekleidet, zu.Für Parteiämter muss man sich in einer Versammlung bewerben und mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder schriftlich, in geheimer Wahl gewählt werden. Die Bewerbung kann schriftlich und oder mündlich erfolgen. Die Bewerbung muss nicht vorzeitig angezeigt werden. Eine Bewerbung ist bis kurz vor dem Wahlgang der entsprechenden Position möglich.Voraussetzung für die Bewerbung zu einem ParteiamtDie Person muss Mitglied der Partei seinDie Person darf nicht gleichzeitig Mitglied einer anderen Partei sein.Ähnliche EinträgeGremienKreisvorstandParteienfinanzierungWahlprogramm
Unser Programm ist beschlossen 26. Januar 2025 In genau vier Wochen ist die Bundestagswahl. Auf dem heutigen außerordentlichen Parteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir unser Wahlprogramm verabschiedet und deutlich gemacht: Wir investieren in unsere Zukunft, wir sorgen für ein bezahlbares Leben und sichern unseren Frieden und unsere Demokratie hier und in Europa. Wir geben Antworten auf die Probleme unserer Zeit.
Selbst die Freiburger Sick-Arena war dem Andrang nicht gewachsen, den Robert Habeck ausgelöst hat 25. Januar 202526. Januar 2025 Stundenlang Schlange stehen für eine Stunde Habeck hören: Der Grünen-Spitzenkandidat wurde am Freitag in der Sick-Arena von rund 3000 Zuschauenden bejubelt. Mehrere hundert Interessenten mussten abgewiesen werden.