LadungsfristUm Mitgliedern eine Teilnahme zu einer Versammlung zu ermöglichen, ist eine Ladungsfrist einzuhalten.Die Frist, die in einer anhängigen Sache zwischen der Zustellung der Ladung und dem Termin liegen soll (Ladungsfrist), …www.gesettze-im-internet.de §217 Ladungsfrist – ZPODie gültige Ladungsfrist ist den jeweiligen Satzungen der einzelnen Gliederungen zu entnehmen.Es können somit unterschiedliche Ladungsfristen je nach Gliederung und Gremium zum tragen kommen.Die Ladungsfristen zur Aufstellung von Kandidaten und Listen fürEuropa-,Bundestags-,Landtags-,Landrats-,Kreistags-,(Ober-)Bürgermeister-,Stadtrats- bzw. Gemeinderatswahlenkönnen gegebenenfalls von den in der Satzung getroffenen Regelungen abweichen. Es sind die in der Gesetzgebung getroffenen Regelungen zur Ladungsfrist zu berücksichtigen.FORM DER LADUNGDie Ladung muss schriftlich erfolgen. Je nach den getroffenen Regelungen in der Satzung gibt es die Möglichkeit die Ladung per Mail und / oder postalisch durchzuführen.WIRKSAMKEIT EINER LADUNGEine Einladung ist nur dann wirksam, wenn sie form- und fristgerecht erfolgte.FESTSTELLUNG DER WIRKSAMKEIT EINER LADUNGDie Wirksamkeit einer Ladung wird am Anfang der Versammlung durch die anwesenden Mitglieder festgestellt. Sie ist im Versammlungs-Protokoll zu dokumentieren.
Unser Programm ist beschlossen 26. Januar 2025 In genau vier Wochen ist die Bundestagswahl. Auf dem heutigen außerordentlichen Parteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir unser Wahlprogramm verabschiedet und deutlich gemacht: Wir investieren in unsere Zukunft, wir sorgen für ein bezahlbares Leben und sichern unseren Frieden und unsere Demokratie hier und in Europa. Wir geben Antworten auf die Probleme unserer Zeit.
Selbst die Freiburger Sick-Arena war dem Andrang nicht gewachsen, den Robert Habeck ausgelöst hat 25. Januar 202526. Januar 2025 Stundenlang Schlange stehen für eine Stunde Habeck hören: Der Grünen-Spitzenkandidat wurde am Freitag in der Sick-Arena von rund 3000 Zuschauenden bejubelt. Mehrere hundert Interessenten mussten abgewiesen werden.