BeschlussfähigkeitDie Beschlussfähigkeit einer Versammlung ist am Anfang einer Sitzung festzustellen. Hierzu ist eine Anwesenheitsliste zu führen, welche die anwesenden Mitglieder und nicht Mitglieder explizit ausweist. Die Anwesenheitsliste ist dem Protokoll der Versammlung beizufügen. Das Protokoll jeder Jahreshauptversammlung muss zur Dokumentation an die Kreisgeschäftsstelle geschickt werden.Die Beschlussfähigkeit einer Versammlung ist in der Satzung der Gliederung oder Geschäftsordnung geregelt. Die Feststellung der Beschlussfähigkeit kann während einer Versammlung zu jeder Zeit von einem Mitglied beantragt werden.Ist sie nicht mehr gegeben, können keine Beschlüsse mehr gefasst werden.Ähnliche EinträgeAbkürzungenBeisitzer*inBeteiligungDelegierteGremien
Unser Programm ist beschlossen 26. Januar 2025 In genau vier Wochen ist die Bundestagswahl. Auf dem heutigen außerordentlichen Parteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir unser Wahlprogramm verabschiedet und deutlich gemacht: Wir investieren in unsere Zukunft, wir sorgen für ein bezahlbares Leben und sichern unseren Frieden und unsere Demokratie hier und in Europa. Wir geben Antworten auf die Probleme unserer Zeit.
Selbst die Freiburger Sick-Arena war dem Andrang nicht gewachsen, den Robert Habeck ausgelöst hat 25. Januar 202526. Januar 2025 Stundenlang Schlange stehen für eine Stunde Habeck hören: Der Grünen-Spitzenkandidat wurde am Freitag in der Sick-Arena von rund 3000 Zuschauenden bejubelt. Mehrere hundert Interessenten mussten abgewiesen werden.