Du findest Grüne Politik wichtig und bist der Meinung, dass unser Land noch viel grüner werden muss? Dann freuen wir uns über Deine Unterstützung und Deine Spende für den grünen Wandel!
Oder per Überweisung:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Breisgau-Hochschwarzwald
DE90680900000007389906
GENODE61FR1
VOLKSBANK FREIBURG
Stichwort: „Grüne Spende“ (bitte Adresse für Zuwendungsbestätigung angeben)
Im Rahmen der Landtagswahl 2026 ist es auch möglich uns ein Plakat zu spenden. Mehr dazu hier.
Rechtliche Infos
Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34g und § 10b Abs. 2 geregelt. Zum 1. Januar 2026 wurden die Höchstgrenzen für steuerlich begünstigte Parteispenden verdoppelt.
Absetzbarkeit nach § 34g EStG
Parteispenden bis zu einer Höhe von 3.300 Euro (Ledige) bzw. 6.600 Euro (Verheiratete bei Zusammenveranlagung) werden zur Hälfte von der Steuerschuld abgezogen, unabhängig vom individuellen Steuersatz.
Absetzbarkeit nach § 10b Abs. 2 EStG
Darüber hinausgehende Beträge sind bis zu einer Höhe von weiteren 3.300 Euro für Ledige steuerlich absetzbar. Für zusammenveranlagte Ehepaare erhöht sich der insgesamt abzugsfähige Spendenbetrag beispielsweise von bislang 6.600 Euro auf künftig 13.200 Euro ab dem 01.01.2026.
Der steuerliche Vorteil hängt dann vom individuellen Steuersatz ab.
Kapitalgesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt. Spendeneinnahmen werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Im Rechenschaftsbericht werden Spenden nach den Festlegungen des Parteiengesetzes ausgewiesen.
