Deine Spende

Du findest Grüne Politik wichtig und bist der Meinung, dass unser Land noch viel grüner werden muss? Dann freuen wir uns über Deine Unterstützung und Deine Spende für den grünen Wandel!

Oder per Überweisung:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kreisverband Breisgau-Hochschwarzwald

IBAN: DE70 6805 0101 0002 3948 79
BIC: FRSPDE66XXX
Bankinstitut: Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau

Stichwort: „Grüne Spende“ (bitte Adresse für Zuwendungsbestätigung angeben)

Rechtliche Infos

Parteispenden sind Sonderausgaben

Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.

Absetzbarkeit nach § 34 g EStG

Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50 Prozent steuerlich begünstigt.

Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG

Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

Kapitalgesellschaften

Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt. Spendeneinnahmen werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Im Rechenschaftsbericht werden Spenden nach den Festlegungen des Parteiengesetzes ausgewiesen.