Kreisvorstand

Aus der Satzung des Kreisverbandes Breisgau-Hochschwrazwald §9 (1. + 3.) geht hervor,

dass…

  • der Kreisvorstand Breisgau-Hochschwarzwald (BHS) aus vier bis fünf gleichberechtigten Mitgliedern besteht + einem*einer Kreisschatzmeister*in;
  • der Kreisvorstand mindestquotiert besetzt werden muss;
  • im Regelfall auf zwei Jahre von der Kreismitgliederversammlung gewählt ist;
  • der Kreisvorstand die Mitglieder des Kreisverbandes nach Außen vertreten;

§9 2. der Kreissatzung BHS:

Der Kreisvorstand führt die laufenden Geschäfte des Kreisverbandes auf Grundlage der Gesetze und Verordnungen, der Satzungen und Ordnungen und der Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung. Der Kreisvorstand nimmt die politische Außenvertretung des Kreisverbandes auf Grundlage des Grundsatzprogramms, der sonstigen Programme und der Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung wahr. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
die Einberufung der Kreismitgliederversammlung
– die Entscheidung über die Aufnahme von Mitgliedern
– die Aufstellung des Haushalts
– die Erstellung eines jährlichen Rechenschaftsberichts
– Personalentscheidungen im Rahmen des Haushalts.

Die beständiger Anteil im Ehrenamt eines*einer Kreisvorständ*in sind Kreisvorstandssitzung (KVS) mit der Kreisgeschäftsstelle. Diese sind für Mitglieder öffentlich und werden auf der Homepage in den Terminen angekündigt.

Weitere Informationen über den Kreisvorstand stehen in der Kreissatzung.

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