Fraktion

Parteien und Fraktionen sind organisatorisch und auch räumlich getrennt. Eine Partei ist ein Zusammenschluss von Personen mit ähnlichen politischen Überzeugungen.

Da es unterschiedliche Interessen in der Gesellschaft gibt, gibt es auch unterschiedliche Parteien. Sie organisieren sich in Parteigliederungen (Bundesverband, Landesverbände, Kreisverbände) und suchen in ihrem jeweiligen Rahmen Lösungen für gesellschaftliche Probleme und beschließen inhaltliche Positionen.

Unser höchstes beschlussfassendes Gremium ist der Bundesparteitag. Die Bundesgeschäftsstelle als Parteizentrale ist Sitz des Bundesvorstandes, Tagungsort für Parteigremien, Ort für Pressekonferenzen und andere Veranstaltungen. Und natürlich Arbeitsort für über 40 Mitarbeiter*innen.

Fraktionen dagegen sind Organe des Parlaments, also des Bundestags, Landtags usw. und haben dort auch ihre Arbeitsräume. Sie bestehen aus gewählten Abgeordneten.

Um eine Fraktion zu bilden, muss der Anteil der Abgeordneten einer Partei bei mindestens 5 Prozent liegen. In einer Fraktion wird die aktuelle parlamentarische Arbeit erledigt. Wie das organisiert ist, erläutert unsere grüne Bundestagsfraktion.

Quelle: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN