Positionspapier

Photovoltaikanlagen auf Freiflächen

Das Land Baden-Württemberg hat sich verpflichtet bis 2040 Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen und den Treibhausgasausstoß bis 2030 um 65% zu reduzieren. Dies ist nur durch einen massiven und raschen Zubau an Windkraft und Solarstrom-Erzeugung zu schaffen. Allein im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald liegt der Endenergieverbrauch bei über 7 Terawattstunden und es werden jährlich etwa eine Milliarde Kilowattstunden Strom benötigt, wobei der Strombedarf durch Elektromobilität und Wärmepumpen stetig ansteigt und bis zum Jahr 2030 durchaus doppelt so hoch sein kann.

Nach dem Klimaschutzgesetz ist der Regionalverband südlicher Oberrhein verpflichtet, im Laufe der nächsten Jahre 2% seiner Fläche für die Nutzung von erneuerbaren Energien auszuweisen. Für den Landkreis mit großer Fläche und relativ geringerer Bevölkerungsdichte bedeutet dies, dass er einen großen Flächenanteil bereitstellen muss. Diese Flächen können sich in der Summe auf bis zu 30 Quadratkilometer (von 1379 km2 Gesamtfläche des Landkreises) belaufen. Ein wesentlicher Anteil dieser Fläche wird, zumindest für einen gewissen Zeitraum, Photovoltaik zugewiesen werden. Photovoltaik in der Freifläche ist preisgünstig, lässt sich schnell und von angelernten Kräften installieren und ist auch wieder schnell abzubauen, sobald andere Lösungen gefunden werden.

PV Freiflächen-Anlagen (PV-FFA) können auf vorhandenen Grünflächen errichtet werden. Sie können sogar gleichzeitig eine Maßnahme zum Artenschutz darstellen, wenn z.B. zuvor intensiv genutzte Ackerflächen über den Bau eines Solarparks in eine Grünlandfläche umgewidmet und entsprechend extensiv gemäht oder beweidet wird. Es gibt Fälle, in denen PV-FFA von einigen Arten als Brutplatz (Feldlerche und Braunkehlchen) verwendet werden. Extensiv genutzte Standorte können sich so als wertvolle, störungsarme Lebensräume für Vögel entwickeln.

Für die künftige Landschaftsnutzung ist es wichtig, eine gute Abwägung zwischen Erhalt unserer Böden zur Lebensmittelerzeugung und Bereitstellung von Flächen zur Energiegewinnung (und als potenziell hochwertiges Habitat) zu finden. Die wertvollsten Böden sind künftig möglichst für die Erzeugung von Nahrungsmitteln zu nutzen. Für die PV-FFA sind vorrangig andere Böden zu verwenden. Hochwertige Flächen werden allerdings heute oft für Pflanzen zur Energiegewinnung (wie z.B. Mais) unter hohem Einsatz von Wasser genutzt, obwohl PV-FFA eine um ein Vielfaches hö-here Energieausbeute aufweisen. Zudem können hervorragende Habitate für seltene Bodenbrüter entstehen, wenn diese Anlagen mit niederwilddurchlässigen Zäune ausgestattet werden. Gerade bei den Sonderkulturen wie Obstbau müssen auch sog. Agri-PV-Anlagen ihren Beitrag leisten, die bei immer heißeren und sonnigeren Sommern mit ihrer Teilbeschattung einen positiven Nebeneffekt erzeugen.

Aufdach-PV kann zwar durchaus einen wesentlichen Beitrag zur lokalen Stromversorgung liefern, allerdings erst, wenn alle nutzbaren Dächer belegt sind. Bis dieser Zustand erreicht ist, werden noch Jahrzehnte verstreichen. Auch die Überdachung von Parkplätzen, Straßen und Autobahnen sind flächenschonende Ansätze zur Umsetzung der Energiewende, brauchen aber Zeit zur Umsetzung und sind kostenintensiv.

Der Kreisverband Breisgau Hochschwarzwald ist der Auffassung, dass wir für den Energiebedarf, der mit unserem Lebensstandard entsteht, Verantwortung übernehmen sollten und deshalb auch regional aufkommen sollten.

Um eine schnelle Umsetzung der Energiewende zu ermöglichen und das Erreichen der Klimaschutzziele sicherzustellen, unterstützt der Kreisverband Breisgau-Hochschwarzwald daher grundsätzlich alle Initiativen zur Bereitstellung von Flächen für PV Freiflächenanlagen, sofern sie im Einklang mit dem Artenschutz stehen oder sogar zu einer ökologischen Verbesserung führen. Der Kreisverband fordert die Gemeinden und Behörden im Landkreis auf, dem Grundsatz der Energieverantwortung zu folgen und für Freiflächen PV und Agri-PV in ihren Gemarkungen die im Landesgesetz angestrebten 2% Fläche für Erneuerbare Energien zur Verfügung zu stellen.

Beschlossen auf der Jahreshauptversammlung am 05.07.2022 in Titisee-Neustadt.

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