Gundelfingen: Hortgebühren auf dem Prüfstand

Sind die Elternbeiträge für Kinder von Durchschnittsverdienern unverhältnismäßig hoch? Diese Frage stellte Gemeinderat Werner Platzer für die Fraktion der GRÜNEN auf der Gemeinderatsitzung vom 28. Januar 2010.

Die Elternbeiträge für den Besuch des Horts an der Gundelfinger Grundschule richten sich nach dem Nettoeinkommen der Familie und betragen bis zu 276 Euro monatlich. Dieser Höchstsatz wird bereits von Familien verlangt, deren Jahreseinkommen 30.000 Euro überschreitet, Kindergeld eingeschlossen. Für das Mittagessen kommen rund 64 Euro/Monat hinzu. Insgesamt belasten die monatlichen Betreuungskosten für ein einzelnes Kind das Familienbudget mit 340 Euro.

Diese Belastung trifft schon einen nur durchschnittlich verdienenden Arbeiterhaushalt, dessen Netto-Familieneinkommen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bereits vor sechs Jahren 30.200 Euro betrug. Die mittleren Einkommen von Unternehmern, Beamten und Angestellten liegen deutlich darüber.

Eltern, deren Einkommen knapp über der Bemessungsgrenze liegt, werden durch die hohen Elternbeiträge über Gebühr belastet. Für eine sozial ausgewogene Beitragsstruktur fordert Platzer die Gemeinde Gundelfingen auf, die Entgeltordnung im Bereich der mittleren und oberen Einkommensklassen stärker zu differenzieren.

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

2 Kommentare

  1. Hallo Frau Köhler, dass Kindergarten- oder Hortgebühren auf Grundlage der Kindergelderhöhung angehoben werden, ist tatsächlich eine ziemliche Frechheit (wobei die Hortgebühren natürlich eine Angelegenheit der Gemeinde sind, die gleichzeitig durch die Politik der Bundesregierung finanziell schlechter dasteht …).

    Was allerdings der Satz mit den ausländischen Mitbürgern in ihrem Kommentar zu suchen hat, ist mir nicht so ganz klar. Oder glauben sie wirklich, dass z.B. die Auszahlung des Kindergelds an hier lebende Kinder von der Staatsbürgerschaft der Eltern abhängig gemacht werden soll?

  2. ICH WOHNE IN 99734 NORDHAUSEN. HIER WURDEN DIE HORTGEBÜHREN AUF GRUND DER ERHÖHUNG DES KINDERGELDES ANGEHOBEN. ICH SOLL MONATLICH 20,50 EURO MEHR ZAHLEN, OBWOHL DAS KINDERGELD NUR UM 20 EURO ERHÖHT WURDE. WAS SOLL DAS??? ICH GLAUBE, DIE LEEREN KASSEN SOLLEN WIEDER VON DEN ELTERN GEFÜLLT WERDEN. QUALITÄTSMÄSSIG ÄNDERT SICH JA NICHTS. JEDER AUSLÄNDISCHE MITBÜRGER BEKOMMT SOZIALLEISTUNGEN, OBWOHL ER OFT GAR KEINE DEUTSCHE STAATSBÜRGERSCHAFT BESITZT. ES IST VON DER REGIERUNG EINE BODENLOSE FRECHHEIT, SICH MIT DER ERHÖHUNG DES KINDERGELDES ZU RÜHMEN UND ES GLEICHZEITIG DEN ELTERN WIEDER AUS DER TASCHE ZU ZIEHEN. ES WIRD ZEIT, DASS MAN SICH EINMAL BEWUSST WIRD, DAS UNSERE KINDER DEUTSCHLANDS ZUKUNFT SIND UND NICHT ZUM ABKASSIEREN GEBOREN SIND. WIE WEIT WILL ES DIE BUNDESREGIERUNG NOCH TREIBEN????