Frühförderung: Fragen wegen Beitritt des Landkreises zur Landesrahmenvereinbarung

Am 1. Juli 2014 ist die Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Baden-Württemberg in Kraft getreten. Frühförderstellen und Landkreis müssen dieser Vereinbarung beitreten um die entsprechenden Leistung erbringen zu können und vergütet zu bekommen. Offenbar steht der Beitritt des Landkreises noch aus. Schreiben-13.04.2015