Antrag: Behandlung der Themen Katastrophenschutzplan und Informationsbereinbarung bei der nächsten AGZ-Sitzung

Die Grüne Kreistagsfraktion möchte, dass das Thema Katastrophenschutz und die Umsetzung der neuen Empfehlungen der Strahlenschutzkommission (SSK) in der nächsten Sitzung des AGZ behandelt wird. Ein Vertreter des RP Freiburg soll dazu eingeladen werden, um den Ausschuss in öffentlicher Sitzung über den Stand der Weiterentwicklung der Katastrophenschutzpläne zu informieren.

Weiter sehen die Grünen KreisrätInnen Informationsbedarf zur Handhabung der Informationsvereinbarung zwischen Frankreich und Deutschland bei Zwischenfällen im AKW Fessenheim und zum Informationsweg auf deutscher Seite.

Die Sorge in der Bevölkerung über das mit vielen Sicherheitsdefiziten behaftete Atomkraftwerk Fessenheim ist groß und die Verunsicherung wächst. Störfälle und Pannen häufen sich und zeigen, in welch schlechtem Zustand die Anlage ist. Hinzu kommen Schlampereien und Unzuverlässigkeit beim Betriebsmanagement. Dies ist bei den Störfällen im April letzten Jahres und am 28. Februar und 5. März dieses Jahres besonders deutlich geworden.

In beiden Fällen war es zu internen Überschwemmungen gekommen und elektrische Schaltstationen in Mitleidenschaft gezogen worden. Im April letzten Jahres wurde nicht bemerkt, dass ein Wassertank übergelaufen ist und im Februar dieses Jahres konnte nach einem Rohrbruch und einer Alarmmeldung in einer elektrischen Anlage diese nicht gefun-den werden. Zudem hatte am 5. März offenbar niemand von der Belegschaft auf einen internen Evakuierungsalarm für einen Maschinenraum reagiert. Die Zustände im AKW Fessenheim sind in höchstem Maße besorgniserregend.

Von der EDF werden vereinbarungsgemäß bei Zwischenfällen Meldungen an die Polizeidirektion Freiburg übermittelt.  Hier stellt sich die Frage, ob die Meldungen ausführlich genug sind, so dass ein harmloser Zwischenfall von einem problematischen oder sehr gefährlichen Zwischenfall unterschieden werden kann. In der Bevölkerung besteht die Sorge, dass die Alarmierung im Katastrophenfall viel zu spät erfolgen könnte.