Nominierungsversammlung für den Bundestagswahlkreis Freiburg

Der Wahlkreis umfasst den Stadtkreis Freiburg, sowie vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Au, Bötzingen, Bollschweil, Breisach am Rhein, Ebringen, Ehrenkirchen, Eichstetten am Kaiserstuhl, Gottenheim, Horben, Ihringen, March, Merdingen, Merzhausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Umkirch, Vogtsburg im Kaiserstuhl und Wittnau.

Zur Aufstellungsversammlung ist jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmberechtigt, das zum Zeitpunkt der Versammlung im Wahlkreis gemäß § 12 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) bei einer Bundestagwahl stimmberechtigt ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Um die Stimmberechtigung feststellen zu können, ist die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebestätigung erforderlich. Als Kandidat:in wählbar ist jede*r, die*der bei der Bundestagswahl stimmberechtigt ist und sich in keinem anderen Wahlkreis als Direktkandidat*in bewirbt.

Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung und Wahl der Versammlungsleitung und Schriftführung
TOP 2 Aufstellungsformalia
            2.1. Feststellung der frist- und formgerechten Einladung
            2.2. Feststellung der Stimmberechtigung
            2.3. Bestimmung zweier Versammlungsteilnehmer:innen zur Abgabe der
                   Versicherung an Eides statt
            2.4. Wahl von Wahlhelfer:innen
            2.5. Beschluss über das Wahlverfahren
TOP 3 Wahl eines/einer Kandidat:in für die Bundestagswahl 2025
            3.1. Abfrage von Vorschlägen für Bewerber:innen
            3.2. Vorstellung der Bewerber:innen
            3.3. Abstimmung in geheimer Wahl
TOP 4 Verabschiedung

Dienstag
01.10.2024
19:00 Uhr
Mensa der Hebelschule Freiburg

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