Beschlussfähigkeit

Die Beschlussfähigkeit einer Versammlung ist am Anfang einer Sitzung festzustellen. Hierzu ist eine Anwesenheitsliste zu führen, welche die anwesenden Mitglieder und nicht Mitglieder explizit ausweist. Die Anwesenheitsliste ist dem Protokoll der Versammlung beizufügen. Das Protokoll jeder Jahreshauptversammlung muss zur Dokumentation an die Kreisgeschäftsstelle geschickt werden.

Die Beschlussfähigkeit einer Versammlung ist in der Satzung der Gliederung oder Geschäftsordnung geregelt. Die Feststellung der Beschlussfähigkeit kann während einer Versammlung zu jeder Zeit von einem Mitglied beantragt werden.

Ist sie nicht mehr gegeben, können keine Beschlüsse mehr gefasst werden.

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