ParteienfinanzierungParteien finanzieren sich durch:MitgliedsbeiträgeSpendenStaatliche MittelParteiengesetzDas Parteiengesetz regelt, wie sich Parteien finanzieren und in welcher Höhe sie staatliche Mittel als Teilfinanzierung erhalten. Maßstab für die Verteilung dieser Mittel ist die Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft. Diese wird zum einen daran gemessen, wie viele Stimmen eine Partei bei der jeweils letzten Europa- und Bundestagswahl und den jeweils letzten Landtagswahlen erzielt hat. Zum anderen wird der Umfang der Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge und rechtmäßig erlangten Spenden zugrunde gelegt.www.bundestag.de/parteienfinanzierung/Das Parteiengesetz hat dem Präsidenten des Deutschen Bundestages im Paragrafen 19a Absatz 1 die Exekutivaufgabe übertragen, jährlich zum 15. Februar die Höhe der staatlichen Mittel festzulegen, die den anspruchsberechtigten Parteien zufließen.www.bundestag.de/parteienfinanzierung/Im Parteiengesetz finden sich in folgenden Paragraphen Aussagen zur Parteienfinanzierung§ 18 Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung§ 19 Antragstellung für die staatliche Teilfinanzierung§ 19a Festsetzungsverfahren§ 20 Abschlagszahlungen§ 21 Bereitstellung von Bundesmitteln und Auszahlungsverfahren sowie Prüfung durch den Bundesrechnungshof§ 22 Parteiinterner FinanzausgleichÖffentliche RechnungslegungAufgrund der staatlichen Mitfinanzierung der Parteien sind Parteien zur öfÖffentlichen Rechnungslegung verpflichtet.Weiterführende Links:Mitgliedsbeitrag Bündnis 90/Die GrünenVerfassung ParteienfinanzierungÄhnliche EinträgeGremienKreisvorstandParteiamtWahlprogramm
Pressemitteilung: Geplantes Technocentre Fessenheim – Risiken und Auswirkungen auf die Region 20. November 202422. November 2024 Die geplante Einrichtung eines Technologiezentrums in Fessenheim, das als größte Recyclinganlage für schwach radioaktive Metalle in Europa dienen soll, stößt auf Widerstand in der Region.
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Tag des Ehrenamts im OV Staufen 23. November 202423. November 2024 mit Redebeiträgen von ehrenamtlichen Tätigen, Musik, Getränken und Snacks