PM – Aufarbeitung und Aufklärung steht an erster Stelle

In der Öffentlichkeit steht der Kreistag zunehmend unter Kritik, er nehme seine Kontrollaufgaben nicht wahr und erschwere so die Aufarbeitung des Falles des kleinen Alessio. Diesen Vorwürfen tritt die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit folgenden Informationen und Fakten entgegen.

Wie alle Beteiligten wollen wir umfassende Aufklärung über die Umstände des tragischen Falles.

Auf Betreiben der Kreistagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der Freien Wähler wurde im Zusammenwirken mit allen Fraktionen und Gruppierungen ein interfraktioneller Antrag erarbeitet, einen beschließenden Ausschuss (nach den §§ 34 und 19, Abs.3 der Landkreisordnung) einzurichten. Dieser Ausschuss wird in alleini-ger Verantwortung und ohne Einfluss der Verwaltung eine Kommission von Experten einsetzen, die ihre Arbeit in Abstimmung mit dem beschließenden Ausschuss aufnimmt. In gleicher Weise bestimmt der Ausschuss einen externen Fachgutachter mit der Fallaufarbeitung. Alle Ausschussmitglieder haben das Recht auf Akteneinsicht.

Damit hat der Kreistag wirkungsvoll das Heft des Handelns an sich gezogen und sich die Beteiligung am Aufar-beitungsprozess des Falles Alessio gesichert.

Wir können den zwischenzeitlichen Sinneswandel der SPD Kreistagsfraktion, die den auch mit ihr im Vorfeld abgestimmten interfraktionellen Antrag in Teilen ablehnte, nicht nachvollziehen. Die heftige von Kreisrätin Könnecke in der Presse geäußerte Kritik halten wir für nicht angebracht und wenig hilfreich. Der Tod von Alessio eignet sich nicht für politische Profilierung.

Die mehrheitlich vom Kreistag beschlossene Einsetzung einer Expertenkommission und eines externen Fach-gutachters halten wir weiterhin für das am besten geeignete Verfahren zur Aufarbeitung und Aufklärung. Denn beide haben unterschiedliche Aufgaben: Die Kommission wird Organisationsabläufe, Zuständigkeiten, Schnittstellen der Zusammenarbeit in den Blick nehmen und Verbesserungsvorschläge ausarbeiten. Sie ist also zu-kunftsgerichtet. Der Fachgutachter hingegen soll untersuchen, ob bestehende Organisationsmechanismen versagt haben, also zurückliegende Abläufe aufklären.
Durch die vorgesehene Vernetzung von Kommission, Fachgutachter und Ausschuss wird eine optimale Aufarbeitung ermöglicht.

Vom Landratsamt erwarten wir einen transparenten und offenen Umgang mit Informationen und Daten, sowohl gegenüber den mit der Untersuchung Beauftragten als auch gegenüber der Öffentlichkeit, soweit es der Datenschutz zulässt.

Laute Rufe nach Verschärfung von Vorschriften allein verbessern einen wirksamen Kinderschutz genauso wenig wie vorschnelle Verurteilungen. Weder der Kreistag, die berufenen Kommission, noch der Fachgutachter sind legitimiert, eine strafrechtliche Verantwortung eines Beteiligten festzustellen oder gar zu sanktionieren. Das ist und bleibt allein die Aufgabe der Staatsanwaltschaft und wird in der Öffentlichkeit häufig verkannt.

Für die Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grünen stehen deshalb bei der Aufarbeitung des Falles die umfassende Aufklärung eines möglichen Organisationsversagens, strukturelle Verbesserungen des Kinderschut-zes sowie auch die Klärung möglicher politischer Verantwortung im Vordergrund. Die Feststellung von Schuld und strafrechtlicher Verantwortung aber bedarf eines rechtsstaatlichen Prozesses, der allein der Staatsanwaltschaft obliegt.